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   OLG Hamm, 16.07.2019 - 1 RVs 41/19   

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https://dejure.org/2019,45113
OLG Hamm, 16.07.2019 - 1 RVs 41/19 (https://dejure.org/2019,45113)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.2019 - 1 RVs 41/19 (https://dejure.org/2019,45113)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 1 RVs 41/19 (https://dejure.org/2019,45113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 ; StGB § 56 Abs. 1 ; StGB § 56 Abs. 2
    Strafzumessung; "Binnendiffenzierung" bei der Bildung von Gesamtstrafen; Strafaussetzung zur Bewährung; Anforderungen an die Legalprognose im Sinne des § 56 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 263
    Pflicht zur nachvollziehbaren Begründung der Binnendifferenzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 04.12.2018 - 1 RVs 75/18

    Begründung der voneinander abweichenden Einzelstrafen bei gleichgelagerten Taten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2019 - 1 RVs 41/19
    Unter dem Gesichtspunkt der angemessenen, dem jeweiligen Gewicht der Taten Rechnung tragenden "Binnendifferenzierung" (vgl. Senat, Beschluss vom 04.12.2018 - III-1 RVs 75/18 -, juris, bzgl. Einzelstrafen) erfordert es eine nachvollziehbare Begründung, wenn bei im Übrigen ähnlich gelagerten (Diebstahls-)Taten für zwei Tatkomplexe Gesamtfreiheitsstrafen in gleicher Höhe verhängt werden sollen, obwohl einer der Tatkomplexe eine deutlich geringere Anzahl von Taten mit einem ebenfalls deutlich geringeren Gesamtschaden umfasst.

    Soweit das Landgericht daraus unter Erhöhung der Einsatzstrafe von zehn Monaten allerdings eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gebildet hat, ist dies unter dem Gesichtspunkt der "Binnendifferenzierung" (vgl. dazu: Senat, Beschluss vom 04. Dezember 2018 zu III-1 RVs 75/18, zitiert nach juris Rn. 5ff. m.w.N.; Beschluss vom 01. Dezember 2015 zu III-1 RVs 83/15; Beschluss vom 21. Mai 2019 zu III-1 RVs 20/19 m.w.N. - jeweils zu Einzelstrafen) im Vergleich zu der gleichhohen 1. Gesamtfreiheitsstrafe nicht hinreichend nachvollziehbar begründet.

  • OLG Hamm, 18.02.2021 - 1 RVs 7/21

    Strafzumessung; Binnendifferenzierung; Folgen der Tat; Gesamtstrafe;

    Denn die Strafzumessung erscheint insoweit im Vergleich zu der zum Nachteil des AB begangenen Tat ("Fall 2") unter dem Gesichtspunkt der "Binnendifferenzierung" bei der Bildung der Einzelstrafen nicht hinreichend nachvollziehbar begründet (vgl. Senat, Beschluss vom 04. Dezember 2018 zu III-1 RVs 75/18, zitiert nach juris Rn. 5 ff. m.w.N.; Beschluss vom 21. Mai 2019 zu III-1 RVs 20/19 m.w.N.; Beschluss vom 16. Juli 2019 zu III-1 RVs 41/19, zitiert nach juris Rn. 10 - zur Gesamtstrafenbildung).
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